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  Wollen Sie Ihre Lebensversicherung auflösen?
 

Wollen Sie Ihre Lebensversicherung auflösen?

Der Verbraucherschutz wächst

Höhere Rückkaufswerte bei Kapitallebensversicherungen. Längst überfälliges Urteil vom Bundesgerichtshof. Im Oktober 2005 hat der BGH ein Urteil bezüglich des Rückkaufswertes von Kapitallebensversicherungen gefällt.


Die Versicherungsgesellschaften dürfen nicht so weitermachen wie bisher. Bei vorzeitiger Kündigung, müssen die Versicherungsgesellschaften einen höheren Rückkaufswert bei Kapitallebenversicherungen und Rentenversicherungen berechnen. Dies betrifft alle Renten- und Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden.


Insgesamt sind 7 Millionen Renten- und Lebensversicherungsverträge davon betroffen.


Wer nun glaubte, die Versicherungsgesellschaften würden reagieren und die Kunden darüber informieren, dass Ihnen höhere Rückkaufswerte aus Ihren Versicherungen zustehen, hat sich gewaltig geirrt. Man will es aussitzen, Gras über die Sache wachsen lassen und hofft auf die Untätigkeit der Versicherten und auf die Verjährung.


Es scheint, dass die Rechnung der Versicherungsgesellschaften aufgeht! Nur ein geringer Teil der Versicherungsnehmer holte sich bisher seinen höheren Rückkaufswert zurück. Als ob die verrechneten Kosten bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen nicht so schon hoch genug wären, verschenken die Kunden zusätzlich Geld in Form von nicht eingeforderten Rückkaufswerten und Mehrerlösen.


Für Versicherungsverträge die nach 2001 abgeschlossen wurden, sollten die Versicherungsgesellschaften die AGB und die allgemeine Transparenz in den Renten- und Lebensversicherungsverträgen nachbessern um die Verbraucher besser zu informieren. Nicht alle Versicherungsgesellschaften sind dem nachgekommen. Und so wundert es niemanden, dass die Rückkaufswerte bei Lebens- und Rentenversicherungen in vielen Fällen immer noch zu gering ausfallen. Wer eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung abschließt, hat offensichtlicht auch weiterhin mit hohen Kosten und bei vorzeitiger Kündigung, mit gerigen Rückkaufswerten zu rechnen. Landauf landab, warnen Verbraucherzentralen vor dem Abschluss einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung. Die Renditen wären zu schlecht und die Kosten überaus hoch. Dennoch bietet ein Heer von Versicherungsvertertern nach wie vor diese unseligen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen an und die Kunden sind Ahnungslos.


Im übrigen gilt für alle Renten- und Lebensversicherungsverträge, dass ein zu geringer Rückkaufswert nicht hingenommen werden muss. Wer es dennoch tut, verschenkt eine Menge Geld!

Das Problem

Sie ärgern sich Monat für Monat über den Beitrag, der für Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung von Ihrem Konto abgebucht wird, weil Sie wissen, dass die Rendite im Vergleich zu einer anderen Kapitalanlage verschwindend gering ist.

 

Sicher haben Sie schon darüber nachgedacht, diese unselige Versicherung zu kündigen! Aber die Angst, Geld zu verlieren und der nervenaufreibende Schriftverkehr mit der Versicherung haben Sie bisher davon abgehalten. Oder haben Sie etwa schon gekündigt und waren schockiert darüber, wie wenig Geld Ihnen die Versicherungsgesellschaft als Rückkaufswert, für Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung, ausbezahlt hat?

Was hat Ihnen der Vertreter über Ihre Lebensversicherung oder über Ihre Rentenversicherung erzählt?

Wahrscheinlich wenig, oder gar nichts! Der Vertreter wollte in erster Linie die Unterschrift um seine Provision zu sichern. Wissen Sie wie hoch die Kosten für Ihre Versicherung sind? Können Sie sich vorstellen, dass Sie in den ersten drei Jahren wegen Vorabzug der Vertreter,- Verwaltungs- und Risikokosten unter Umständen überhaupt nichts ansparen?

Und was wurde Ihnen darüber gesagt, was passiert, wenn Sie Ihren Vertrag aus persönlichen Gründen vorzeitig kündigen? Ganz sicher wurde Ihnen nichts über das Problemthema Rückkaufswert erzählt.

Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen haben nur noch einen Garantiezins von 2,25%. Einige Gesellschaften, stellen eine Rendite von 4,0 bis 5,0 % in Aussicht. Was aber die wenigsten wissen, verzinst wird nur das Deckungskapital und das beträgt nach Abzug aller Kosten, im Durchschnitt 60% der einbezahlten Beiträge. Bei einer Inflationsrate von zur Zeit 2,7%, beträgt die Rendite einer Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung nach dieser Berechnung, im bestem Fall, gerade einmal 0,3%. Das ist weit unter Tagesgeldkontoniveau (s. www.tagesgeldvergleich.biz).

Es ist für den Laien unmöglich, die Berechnung des Rückkaufswertes nach zu vollziehen, denn die Intransparenz der Versicherungsverträge läßt dies nicht zu. Ganz zu schweigen von dem Versuch, berechtigte Nachforderungen zu stellen.

Durch die Einleitung der richtigen juristischen Schritte besteht die Möglichkeit, Ihre eingezahlten Beiträge, nebst einer Verzinsung von bis zu 7% zurückzuholen. 

Der Ablauf bei Kündigung einer Renten,- oder Lebensversicherung 


 

Sie haben sich entschieden. Sie wollen heraus aus ihrer Renten- oder Lebensversicherung.

 

Schicken Sie uns Ihre Antragsunterlagen zu, nachdem Sie diese ausgefüllt haben. (Express Auftrag, Prozessvollmacht und Versicherungspolice) Die Prozessvollmacht bitte nur unterschreiben. Sollten Sie nicht mehr im Besitz Ihrer Versicherungspolice sein, dann reichen Sie uns bitte die Verlusterklärung ein. Das war es für Sie, alles weitere erledigt CiaoLV.

 

Und so geht es weiter :

  1. Nachdem Ihre Versicherungsunterlagen bei uns eingegangen sind, machen sich unsere Spezialisten über sie her. Wir haben immer die passende Strategie. Egal, ob Sie uns bereits gekündigte, beitragsfreie oder noch laufende Versicherungen einreichen.

  2. Falls die Versicherung zu kündigen ist, leiten unsere Anwälte die Kündigung ein. Sehr häufig kommen durch die juristische Kündigung von Versicherungen höhere Rückkaufswerte zur Auszahlung.

  3. Nach Eingang auf dem Anderkonto der Anwälte (ca.4-6 Wochen nach Kündigung) wird der Rückkaufswert zu 100% auf Ihr Kundenkonto ausgezahlt. Wir behalten lediglich die Kündigungsgebühr in Höhe von € 87,50 und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 150,00 für die gesamte Rückabwicklung ein. Sie haben keine weiteren Kosten zu tragen, egal was passiert.

  4. Nachdem das Kündigungsverfahren beendet ist und Sie Ihren Rückkaufswert erhalten haben, wird die Beendigung und Rückabwicklung Ihrer Versicherung vorbereitet.

  5. Sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten werden von CiaoLV übernommen.
  6. Sobald wir mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgreich waren - entweder durch ein Vergleichs- oder Gerichtsverfahren -, wird von der Versicherung der Mehrerlös ausbezahlt. Der Mehrerlös ist in der Regel die Differenz zwischen dem ausbezahlten Rückkaufswert und Ihren einbezahlten Beiträgen, nebst einer Verzinsung von ca. 7%. Wir erhalten davon 30 % als Erfolgsbeteiligung. Der größere Anteil von 70% wird an Sie, ohne Abzug weiterer Kosten, ausbezahlt.

Geld, von dem Sie sonst nie etwas gesehen hätten!


Ein Mehrerlös oder dessen Höhe können grundsätzlich nicht garantiert werden. Auch kann sich die Dauer eines Vergleichs- oder Gerichtsverfahren, je nach Gesellschaft, über einen längeren Zeitraum, im Extremfall über mehrere Jahre hinziehen.

 

Wir haben also ein gemeinsames Interesse daran, Ihre Rechtsansprüche bezüglich Ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung erfolgreich durchzusetzen.

 

Und das Beste daran: Für Sie völlig risikofrei!
CiaoLV: Holen Sie mehr aus Ihrer Renten-, oder Lebensversicherung



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